Entwurf eines Antrags auf eine Kugen-Urkunde aus Taizhou (Daishu kugen o ko choan)Enchins Ergänzungen

Tinte auf Papier / Eine Schriftrolle bestehend aus vier Dokumenten

  • [Dokument 1] Antrag auf eine Kugen-Urkunde aus Taizhou
  • [Dokument 2] Antrag auf die Unterschrift und eine Injin-Siegelurkunde des Gouverneurs von Taizhou
  • [Dokument 3] Zweiter Antrag auf die Unterschrift und eine Injin-Siegelurkunde des Gouverneurs von Taizhou, mit Ergänzungen von Enchin
  • [Dokument 4] Antrag auf Gewährung einer Kugen-Urkunde aus Taizhou
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Ein Dokument, das Aufschluss über die buddhistischen Interaktionen zwischen Japan und China gibt

Diese Entwürfe stammen aus der Zeit, als Enchin, kurz vor seiner Rückkehr nach Japan aus Tang-China, den Gouverneur von Taizhou, Yan Xiumu, darum bat, eine Kugen-Urkunde auszustellen. Diese sollte sein Recht bestätigen, die über 400 in China erworbenen Schriftrollen nach Japan mitzunehmen. Alle vier Dokumente sind erhalten, wobei Enchin selbst Ergänzungen und Korrekturen in roter oder schwarzer Tinte vorgenommen hat. Im ersten Dokument ersucht er, die Urkunde gemäß dem Präzedenzfall von Dengyo Daishi Saicho auszustellen, der eine ähnliche Urkunde vom Gouverneur von Taizhou, Lu Chun, erhalten hatte. Da die Ausstellung jedoch verzögert wurde, erwähnt er im zweiten Dokument die bevorstehende Abreise seiner Schüler. Im dritten Dokument wiederholt er seine Bitte und weist darauf hin, dass das Schiff von Li Yanxiao nach Japan Anfang April ablegen soll. Das vierte Dokument ist ein Entwurf für ein Dankesschreiben, das am Tag nach der Erteilung seines Antrags am 8. April eingereicht wurde. Im Juni 858, nach fast sechs Jahren, beendete Enchin seine Mission zur Suche nach dem Dharma in Tang-China und verließ Taizhou, um nach Japan zurückzukehren.
Kategorie
Nationalschatz
Zeit
Tang-Dynastie, [Dokument 1] Zweiter Schaltmonat des Jahres 858; [Dokument 2] 5. März 858; [Dokument 3] 1. April 858; [Dokument 4] 9. April 858
Maße
[Dokument 1] 29,8 × 41,6 cm; [Dokument 2] 30,0 × 41,2 cm; [Dokument 3] 29,1 × 42,5 cm; [Dokument 4] 29,9 × 40,7 cm